AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Bedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Restaurant des coast inklusive aller damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen des coast by east Mallorca sowie für gastronomische Dienstleistung.


2. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


§ 2 Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung
1. Die Angebote des coast by east Mallorca sind stets freibleibend.

 

2. Der Vertrag kommt nur durch das Einverständnis und der Übersendung der schriftlichen Auftragsbestätigung des coast by east Mallorca zustande. Alle Vereinbarungen, die getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

 

3. Eine Vereinbarung über Lieferungen und Leistungen ist für das coast by east Mallorca nur verbindlich, wenn sie beiderseits schriftlich bestätigt worden ist.

 

4. Die Vertragspartner sind das coast by east Mallorca und der Kunde. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler und Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn eine Erklärung des Vermittlers vorliegt.

 

5. Das coast by east Mallorca haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das coast by east Mallorca die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des east beruhen. Einer Pflichtverletzung des coast by east Mallorca steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des coast by east Mallorca auftreten, wird das coast by east Mallorca bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen und den möglichen Schaden auf ein Minimum zu beschränken.

 

6. Alle Ansprüche gegen das coast by east Mallorca verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des coast by east Mallorca beruhen.

 

7. Mit dem Vertragsabschluss stimmen Sie zu, dass Ihre Daten für den Versand von allgemeinen coast by east Mallorca Informationen genutzt werden können. Wir werden Ihre personenbezogenen Daten nicht Dritten zur Verfügung stellen. Sie können den Erhalt der Informationen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft unter events@east-hamburg.de widerrufen.


§ 3 Rechnungen, Anzahlungen, Leistungen, Preise, Zahlung
1. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen an Dritte.

 

2. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der zurzeit gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer von 19%. Für die Abgabe von Speisen gilt bis zum 31.12.2022 der ermäßigte Steuersatz von 7%. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom coast by east Mallorca allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen und marktgerecht angepasst werden.

 

3. Rechnungen des coast by east Mallorca ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Das coast by east Mallorca ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das coast by east Mallorca berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8,12%, beziehungsweise bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 4,12% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem coast by east Mallorca bleibt der Nachweis eines Schadens vorbehalten.

 

4. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt das coast by east Mallorca, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Veranstalter einzustellen. Voraussetzung ist, dass das coast by east Mallorca den Zahlungsverzug unter Fristsetzung und Hinweis auf die Folgen anmahnt.

 

5. Sollte die vor der Veranstaltung fällige Teilzahlung nicht geleistet werden, so ist das coast by east Mallorca berechtigt, die Leistung zu verweigern und den insoweit entstehenden Schaden ersetzt zu bekommen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

 

6. Anzahlungen: Bis zu einem Gesamtbetrag (brutto) von EUR 2.500,00 muss eine Kreditkartennummer, mit Gültigkeitsdatum als Garantie, 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn angegeben werden. Das coast by east Mallorca ist berechtigt, die Gültigkeit der Kreditkarte zu prüfen und fällige Beträge zu reservieren. Bei Veranstaltungen ab EUR 2.500,00 sind 80% des vereinbarten bzw. zu erwartenden Umsatzes bis spätestens 25 Tage vor dem Veranstaltungstag auf unser angegebenes Konto zu überweisen.

 

7. Bei Firmen mit Sitz im Ausland ist das coast by east Mallorca berechtigt eine Vorauszahlung in Höhe des Gesamtbetrages zu verlangen. Desweiteren muss neben der Depositrechnung eine gültige Kreditkartennummer hinterlegt werden. Das coast by east Mallorca behält sich vor, offene Leistungen am Veranstaltungstag von der Kreditkarte abzubuchen.

 

8. Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar oder mit Kreditkarte zu zahlen. Das coast by east Mallorca ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen eine Kreditvereinbarung besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.

 

9. Quittierung - Bei Einzelverbrauchsabrechnung ist der Veranstalter angehalten, die einzelnen Rechnungsbelege durch seine Unterschrift zu bestätigen. Ohne Unterschrift dienen dem coast by east Mallorca die nicht unterschriebenen Rechnungsbelege als Rechnungsgrundlage ohne Widerspruchsrecht.

 

§ 4 GEMA
1. Alle GEMA-pflichtigen Veranstaltungen müssen vom Veranstalter vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt der Veranstalter. Das coast by east Mallorca wird vom Veranstalter bezüglich aller Forderungen der GEMA freigestellt.


§ 5 Motivüberlassung für Film- oder Fotoaufnahmen
1. Film- oder Fotoaufnahmen für nicht ausschließlich private Zwecke, kommerzielle Aufnahmen oder Aufnahmen zur öffentlichen Aufführung beziehungsweise Ausstrahlung bedürfen der schriftlichen Genehmigung des coast by east Mallorca und sind kostenpflichtig. Die genauen Bedingungen werden in einem gesonderten Motivüberlassungsvertrag geregelt.


§ 6 Stornierungen, Teilnehmeranzahl, Rücktritt
1. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.


2. Reservierungen des beauftragendenVertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung des beauftragenden Vertragspartners hat dieser ggf. folgenden Schadenersatz zu leisten:


• kein Schadenersatz, bei schriftlicher Stornierung bis 90 Tage vor Beginn

• 50% Schadenersatz der bestellten Leistungen bis 45 Tage vor Beginn

• 70% Schadenersatz der bestellten Leistungen bis 30 Tage vor Beginn

• 50% Schadenersatz der bestellten Leistungen bis 150 Tage vor Beginn

• 70% Schadenersatz der bestellten Leistungen bis 120 Tage vor Beginn

• 90% Schadenersatz der bestellten Leistungen bis 90 Tage vor Beginn

• 100% Schadenersatz ab 90 Tagen vor Beginn


3. Für Veranstaltungen, bei denen Speisen und/oder Getränke serviert werden, muss der Veranstalter die Anzahl der Teilnehmer und die Speisenauswahl bis spätestens 14 Werktage vor der Veranstaltung verbindlich aufgeben.

 

4. Für den Fall, dass die angegebene Teilnehmerzahl um mehr als 20% erhöht wird, muss sich das coast by east Mallorca eine Änderung der vereinbarten Speisenfolge bzw. der vereinbarten Preise vorbehalten. Eine abweichende Teilnehmerzahl nach unten kann wie folgt berücksichtigt werden:

ab 10 Tage bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn können 20% der gebuchten Teilnehmer kostenfrei storniert werden.

Ab 4 Tage bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn können 10% der gebuchten Teilnehmer kostenfrei storniert werden. Stornierungen, die am Tag vor der Veranstaltung vorgenommen werden, können nicht berücksichtigt werden.

 

5. Ferner ist das coast by east Mallorca berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Umständen vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise wenn:

• höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

• Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden.

• Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des coast by east Mallorca in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Organisationsbereich des coast by east Mallorca zuzurechnen ist.


6. Das coast by east Mallorca hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.


7. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz gegen dem coast by east Mallorca, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des coast by east Mallorca.


8. Stornierungskosten werden nur erhoben, wenn die Veranstaltungsräume sowie weitere Leistungen nicht weiter verkauft werden können.




§ 8 Nutzungsverlängerung, zusätzliche Leistungen
1. Reservierte Räume stehen dem Veranstalter nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der Genehmigung des coast by east Mallorca.


2. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann jede gebuchte Servicekraft pro angefangene Stunde in Rechnung stellen.


3. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns oder Endes einer Veranstaltung, so ist das coast by east Mallorca berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.


4. Für Auf- und Abbauarbeiten, die durch Techniker des coast by east Mallorca unterstützt, beaufsichtigt oder ausgeführt werden, wird pro Stunde und Mitarbeiter ein Satz von brutto EUR 30,00 berechnet.


5. Die neben den vereinbarten vertraglichen Leistungen entstehenden Kosten, wie Telefon, Bar, zusätzlich bestellte Speisen und Getränke sind von jedem Veranstaltungsteilnehmer selbst zu bezahlen. Geschieht dies nicht, haftet der Veranstalter gesamtschuldnerisch.

 

6. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht selbst mitbringen.

 

7. Mitgebrachte Verpackungsmaterialien, Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dies, darf das coast by east Mallorca die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das coast by east Mallorca für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.


§ 9 Haftung
1. Das coast by east Mallorca haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, welche außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des coast by east Mallorca zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines Schadens hinzuweisen.

 

2. Soweit das coast by east Mallorca für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, es handelt im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das coast by east Mallorca von allen Ansprüchen Dritter aus dieser Überlassung frei.

 

3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des coast by east Mallorca bedarf der schriftlichen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das coast by east Mallorca diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten dürfen durch das coast by east Mallorca pauschal erfasst und berechnet werden.

 

4. Störungen an den vom coast by east Mallorca zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das coast by east Mallorca diese Störungen nicht zu vertreten hat.

 

5. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. Das coast by east Mallorca übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

 

6. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das coast by east Mallorca ist berechtigt, einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher abzustimmen.

 

7. Der Veranstalter haftet für alle schuldhaft zugefügten Schäden an Gebäuden oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

 

8. Der Veranstalter haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte, wie für sein eigenes Verhalten.

 

9. Das coast by east Mallorca kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.


§ 10 Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Vertrags oder der Antragsannahme für Veranstaltungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter/ Besteller sind unwirksam. Der Veranstalter/Besteller wird schriftlich über alle Änderungen informiert. Es gilt ein Widerspruchsrecht von 4 Wochen.

 

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Hamburg, der Sitz der east Hotel & Restaurant GmbH.

 

3. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der east Hotel & Restaurant GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt der Gerichtsstand mit Sitz der east Hotel & Restaurant GmbH als vereinbart.

 

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

 

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt bei Vertragslücken. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Kontakt

east Hotel und Restaurant GmbH

Simon-von-Utrecht-Straße 31

20359 Hamburg

+4940309930 info@east-hamburg.de